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   BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 3/96   

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https://dejure.org/1997,5274
BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 3/96 (https://dejure.org/1997,5274)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1997 - 8 RKn 3/96 (https://dejure.org/1997,5274)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1997 - 8 RKn 3/96 (https://dejure.org/1997,5274)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 127
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 51/93

    Rentenversicherung - Versicherungs- und Beitragsrecht - Erstattung von Beiträgen

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 3/96
    Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) im Hinblick auf den erworbenen Versicherungsschutz sogar bei der nachträglichen und zum Ausschluß des Anspruchs auf Krg führenden Bewilligung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) an der Beitragspflicht festgehalten habe (Hinweis auf das Urteil des BSG vom 25. Januar 1995 - 12 RK 51/93 - ), gelte dies bei der nachträglichen Kürzung des dem Grunde nach unberührten Anspruchs auf Krg erst recht.

    Ausnahmen - wie die Beitragspflicht trotz bestehender Versicherungsfreiheit (§ 172 SGB VI) - bedürfen eigener gesetzlicher Regelung (vgl BSGE 75, 298, 299).

    Für einen Anspruch auf Rente wegen EU hat dies der 12. Senat des BSG bereits entschieden (BSGE 75, 298; dazu a).

    Soweit in diesem Fall ein Erstattungsanspruch des Krankenversicherungsträgers gegen den Rentenversicherungsträger (nach §§ 102 ff SGB X) besteht, muß sich der Leistungsberechtigte so behandeln lassen, als hätte er die geschuldete (hier: KAL) und nicht die tatsächlich erbrachte Leistung (hier: Krg) erhalten (so bereits BSGE 75, 298, 303).

    Anderenfalls bleibt es aber bei ihrer höheren Bewertung als Beitragszeit (vgl BSGE 75, 298, 304).

    Mit diesem Ergebnis setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner früheren Rechtsprechung zur Erstattung von RV-Beiträgen, die für rückwirkend gekürztes Krg nach § 130b Abs. 1 Satz 1 Reichsknappschaftsgesetz aF entrichtet wurden (Urteil vom 15. November 1989, SozR 2100 § 26 Nr. 9), oder zum Urteil des 12. Senats vom 15. April 1991, SozR 3-2400 § 26 Nr. 4, weil dort der Gedanke des Versicherungsschutzes der beitragsrechtlichen Rückabwicklung nicht entgegenstand (ebenso schon der 12. Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1995, BSGE 75, 298, 306).

  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 10/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Rückwirkende Bewilligung - Bereits bezogenes

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 3/96
    Wie schon zum alten Recht in § 183 Abs. 3 Satz 1 Reichsversicherungsordnung ("zugebilligt"), ist auf den Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung abzustellen (vgl BSG vom 1. April 1993, BSGE 72, 163, 165 f mwN).
  • BSG, 18.08.1983 - 11 RA 60/82

    Herstellungsanspruch - Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Erlöschen

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 3/96
    Für den in § 26 Abs. 2 SGB IV geregelten Erstattungsanspruch ist aber wesentlich, daß die Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind (so schon BSG vom 18. August 1983, BSGE 55, 261, 263 f), was im Falle des Klägers wie gezeigt nicht zutrifft.
  • BSG, 15.08.1991 - 12 RK 25/89

    Beiträge zur Rentenversicherung bei rückwirkender Kürzung des Krankengeldes

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 3/96
    Mit diesem Ergebnis setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner früheren Rechtsprechung zur Erstattung von RV-Beiträgen, die für rückwirkend gekürztes Krg nach § 130b Abs. 1 Satz 1 Reichsknappschaftsgesetz aF entrichtet wurden (Urteil vom 15. November 1989, SozR 2100 § 26 Nr. 9), oder zum Urteil des 12. Senats vom 15. April 1991, SozR 3-2400 § 26 Nr. 4, weil dort der Gedanke des Versicherungsschutzes der beitragsrechtlichen Rückabwicklung nicht entgegenstand (ebenso schon der 12. Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1995, BSGE 75, 298, 306).
  • BSG, 17.12.1996 - 12 RK 45/95

    Krankenversicherung- Beitragspflicht - Unfallversicherungsträger - Erstattung -

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 3/96
    Es steht auch nicht das Urteil des 12. Senats vom 17. Dezember 1996 - 12 RK 45/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, entgegen, das die Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen der nachträglichen Gewährung von Verletztengeld - nachdem zunächst Krg beitragsfrei bezogen worden war - betrifft; denn wegen einer in beiden Leistungsfällen bestehenden Mitgliedschaft bzw Pflichtversicherung erfordert es der Vertrauensschutz des Versicherten nicht, von der Änderung des beitragsrechtlichen Status abzusehen (so auch der 12. Senat im Urteil vom 17. Dezember 1996 aaO, S 6 des Urteilsabdrucks).
  • BSG, 15.11.1989 - 8 RKn 2/88

    Erstattungsanspruch bei rückwirkend gekürztem Krankengeld

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 3/96
    Mit diesem Ergebnis setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner früheren Rechtsprechung zur Erstattung von RV-Beiträgen, die für rückwirkend gekürztes Krg nach § 130b Abs. 1 Satz 1 Reichsknappschaftsgesetz aF entrichtet wurden (Urteil vom 15. November 1989, SozR 2100 § 26 Nr. 9), oder zum Urteil des 12. Senats vom 15. April 1991, SozR 3-2400 § 26 Nr. 4, weil dort der Gedanke des Versicherungsschutzes der beitragsrechtlichen Rückabwicklung nicht entgegenstand (ebenso schon der 12. Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1995, BSGE 75, 298, 306).
  • BSG, 26.06.1985 - 12 RK 12/84

    Lehrling - Verhältnis zwischen versicherungsfreiem Dienstverhältnis und

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 3/96
    Jedoch kann der Kläger aus der hohen Bewertung der streitigen Zeit als Anrechnungszeit nicht herleiten, er bedürfe des Schutzes durch die - subsidiär zu berücksichtigende - Beitragszeit nicht mehr und müsse insoweit von der Beitragspflicht freigestellt werden (vgl BSG vom 26. Juni 1985, SozR 2200 § 165 Nr. 82 S 140 ff mwN).
  • BSG, 10.09.1981 - 5a/5 RKn 15/80

    Gewährung der Knappschaftsausgleichsleistung; Anpassungsgeld;

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 3/96
    Indessen gehört die dem Kläger gewährte KAL nicht zu den Renten wegen Alters, wie sich schon aus der abschließenden Aufzählung in § 33 Abs. 2 SGB VI erschließt; hiervon abgegrenzt wird die KAL vielmehr in § 33 Abs. 5 SGB VI angesprochen (zum Wesen der KAL vgl BSG vom 10. September 1981, BSGE 52, 93, 95).
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 1/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Zurückverweisung - notwendige Beiladung

    Die Korrektur von bereits erfolgten Beitragszahlungen kann grundsätzlich nicht verlangt werden, wenn dies auf einer nachträglichen Änderung der Rechtslage - wenn auch mit Rückwirkung - (vgl BSGE 75, 298, 301 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 6 S 27; BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 8) oder darauf beruht, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse später mit Wirkung für die Vergangenheit ändern (vgl BSGE 78, 224, 229 = SozR 3-2500 § 226 Nr. 2 S 7; BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 24 Leitsatz und S 63 f).
  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch des Arbeitgebers im Lohnabzugsverfahren

    Der Ausgleich dafür, um den es der Klägerin nunmehr geht, ist jedoch auf eine vom Gesetz nicht vorgesehene Amtshandlung der Einzugsstelle oder Prüfstelle gerichtet, die nicht Ziel und Gegenstand des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs sein kann (vgl BSGE 49, 76, 80 = SozR 2200 § 1418 Nr. 6; BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 8 S 44).
  • LSG Saarland, 07.10.2004 - L 4 KN 46/01

    Anspruch auf Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen -

    Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist damit einer Rente wegen Alters nicht gleichzustellen (so ausdrücklich das Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 30.06.1997 - 8 RKn 3/96 - JURIS Rndnr 21, für den Fall der Knappschaftsausgleichsleistung).

    Dementsprechend erscheint im vorliegenden Fall der das Recht der Sozialversicherung beherrschende Grundsatz der Solidarität der Versichertengemeinschaft bereits vollständig ausgeschöpft (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 30.06.1997 - 8 RKn 3/96 - SozR 3-2400, in: § 26 Nr. 8).

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